Freizeitbetreuung als Pflegesachleistung heißt:
Alltags- und Freizeitaktivitäten durchführen – ohne dabei auf Angehörige angewiesen zu sein.
rückenwind e.V. bietet zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §45 SGB XII an.
Kinder und Erwachsene, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, beziehen monatlich 100,- bzw. 200,- EUR durch ihre Pflegekasse. Diese Leistung wird zusätzlich zu der Verhinderungspflege angeboten.
Leistungen sind:
• Zielorientierte Einzelbetreuung
• Begleitung bei Freizeitaktivitäten (Konzert-, Kino-, Museenbesuche) und Bildungsveranstaltungen (Theater, Tanzen)
Finanzierungsmöglichkeiten sind:
• Kostenträger Pflegekasse (über Verhinderungspflege bzw. zusätzliche Betreuungsleistungen)
• Kostenträger Sozialamt (über Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege)
• Private Finanzierung